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14.09.2017

Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt Schulungsanspruch des Betriebsrats kurz vor Ende der Amtszeit!

Es ist das letzte halbe Jahr vor der nächsten BR-Wahl. Folgende Frage bzw. Aussage hören wir jetzt häufiger:

„Darf ich jetzt noch Seminare besuchen? Unser Chef sagt: Nein. Schließlich sei ja nicht sicher, dass ich nach der nächsten Wahl wieder im BR bist.“

Diese Begründung ist ungefähr so, als wenn eine Sicherheitsunterweisung an der neuen Säge ausbleibt, weil der Kollege, der dort arbeitet, im nächsten halben Jahr in Rente geht.

Zum Glück sieht das auch das Bundesarbeitsgericht so (BAG / 7 AZR 90/07).

In dieser Entscheidung wird festgestellt, dass viel mehr der Arbeitgeber garantieren muss, dass das gewählte Thema KEINE Rolle mehr vor der nächsten Wahl spielen wird.

Das dürfte recht schwierig werden, zumal der Arbeitgeber ja nicht allein bestimmt, welche Themen im Betrieb eine Rolle spielen (werden).

Also: Bange machen gilt nicht.


 
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