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05.10.2016

Qualifizierung von Mitarbeiter_innen im Bereich der Rassismus Prävention

Am 01.10.2016 fand in den Räumen der Volkshochschule Bielefeld der zweite Teil der Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Prävention von Rassismus, Rechtsextremismus und Phänomenen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit statt.

Im Mittelpunkt standen Erscheinungsformen und Gruppierungen der extremen Rechten in der Gegenwart. Ebenfalls wurde sich explizit mit der Thematik der extrem Rechten Musik auseinandergesetzt. Es wurden so Fragen geklärt, ab wann z.B. CDs aufgrund ihrer Inhalte oder Organisationen, aufgrund ihres Handelns in Deutschland verboten werden können. Zudem stellten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Frage, ab wann Parteien mit ihren Inhalten und Forderungen gegen die freiheitliche Demokratische Grundordnung des Grundgesetzes verstoßen und welche Sanktionsmittel die Bundesrepublik Deutschland in solchen Fällen anwenden kann.

In einem letzten Schritt wurde vermittelt, wie dieses Wissen in Seminarsituationen an die dortigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern weitergegeben werden kann.   

Förderung: „Mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds.“

Holger Wiewel von Arbeit und Leben Bielefeld bei der Arbeit. Ab wann kann in Deutschland etwas aus politischen Gründen verboten werden?

 
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