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Arbeit und Leben Bielefeld
e.V. DGB|VHS

Ravensberger Park 4
33607 Bielefeld


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Der Weg zum Bildungsurlaub in NRW

Für wen gilt der Bildungsurlaub?

Einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit haben alle schwerpunktmäßig in NRW beschäftigten Arbeitnehmerlnnen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten.

 

Kann ich auch an Bildungsurlaubsseminaren teilnehmen, wenn ich kein(e) ArbeitnehmerIn in NRW bin

Teilnehmen kann jede(r), für die Teilnahme ist der Status und das Bundesland unerheblich. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gibt ArbeitnehmerInnen aus NRW ein zusätzliches Freistellungsrecht über den normalen Jahresurlaub hinaus. Alle Bundesländer außer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen haben entsprechende Regelungen. Wenn Sie die Bildungsfreistellung in Ihrem Bundesland nutzen möchten, sprechen Sie uns an.

 

Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in NRW?

Nach einer mindestens 6 monatigen Beschäftigung umfasst der Freistellungsanspruch 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Jahren kann zu 10 Tagen zusammengefasst werden. Auf den jährlichen Anspruch kann der Arbeitgeber zwei Tage betrieblich veranlasste Weiterbildung anrechnen. Für Arbeitnehmerlnnen in Betrieben zwischen 10 und 50 Beschäftigten gelten weitere Einschränkungen!

Für Auszubildende ist der Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub während der  Berufsausbildung beschränkt.

 

Welchem Zweck dient der Bildungsurlaub?

Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.

 

Welche Veranstaltungen können besucht werden?

Alle Veranstaltungen, die nach dem Gesetz anerkannt sind und zum Beispiel von Arbeit und Leben Bielefeld e.V. DGB|VHS angeboten werden.

 

Wie muss die Teilnahme beim Arbeitgeber angemeldet werden?

Die Arbeitnehmerlnnen müssen dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum einer Bildungsveranstaltung so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen. Der Mitteilung müssen u.a. der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung, das Seminarprogramm sowie der zeitliche Ablaufplan beigefügt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden. Alle erforderlichen Unterlagen stellen die Veranstalter kostenlos zur Verfügung.

 

Welche Auswirkungen hat die Teilnahme auf das Arbeitsverhältnis?

Bildungsurlaub muss ohne Minderung des Lohns/GehaIts gewährt werden und darf nicht auf den Erholungsurlaub oder andere gesetzliche bzw. vertragliche Freistellungen (z.B. für Betriebs- oder Personalratsmitglieder) angerechnet werden. Das Gesetz betont ausdrücklich, dass niemand wegen der Inanspruchnahme der Arbeitnehmerweiterbildung benachteiligt werden darf.

 

Kann der Arbeitgeber die Teilnahme ablehnen?

Der Arbeitgeber kann die Teilnahme nur dann ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmerlnnen entgegen stehen. Die Mitbestimmungs­rechte der Betriebsräte bleiben unberührt. Die Ablehnung des Arbeitgebers muss schriftlich innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Mitteilung unter Angabe der Gründe erfolgen. Eine Teilnahme ist unter gewissen Umständen trotzdem möglich! In einem solchen Fall helfen der Veranstalter, der Betriebsrat oder die Gewerkschaft weiter.

 

Weitere Informationen:
www.bildungsurlaub.de und www.bildungsurlaub.com

 

Geschäftsbedingungen Bildungsurlaub

Abmeldung / Rücktritt

Bei ersatzloser Abmeldung bzw. bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung, gelten folgende Geschäftsbedingungen:
Bei Absagen bis zu acht Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir € 50,00 Bearbeitungsgebühr. Bei Absage ab acht Wochen und bis sechs Wochen vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminarpreises berechnet. Bei Absagen ab sechs Wochen vor Seminarbeginn müssen wir Ihnen 100 % des Seminarpreises in Rechnung stellen. Absagen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Ausfallgebühren fallen nicht an, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in den Platz einnehmen kann. Arbeit und Leben Bielefeld behält sich vor, Seminare aufgrund geringer Teilnehmendenzahl, Verhinderung der Referent*innen oder aus einem anderen wichtigen Grund – auch kurzfristig – abzusagen. Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung.

Tipp

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Haftung

Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit und Leben Bielefeld e.V. DGB|VHS bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar einzusehen ist.

Urheberrecht

Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dafür nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben Bielefeld e.V. DGB|VHS vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben Bielefeld e.V. DGB|VHS behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmer*innen zur Verfügung.

Rechnungsstellung

Die Rechnung erhalten Sie mit der Einladung zu Ihrem Bildungsurlaub. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

Sonstiges

Notwendig werdende Programmänderungen, sowie räumliche und zeitliche Verlegungen von Veranstaltungen bleiben vorbehalten. Arbeit und Leben Bielefeld haftet nicht bei Unfällen,
Diebstählen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Teilnehmer*innendaten übernehmen wir für unsere Seminarabwicklung und Interne Statistik in unserer EDV. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, erbitten wir Ihre Mitteilung.

Beschwerdemanagement / Ombudsfrau

Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. Zusätzlich haben wir die Funktion einer Ombudsfrau eingerichtet. Sie steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns zufrieden stellend geklärt werden konnten, zur Verfügung.

Kontaktdaten:
Anja Weber, MAIS Landesschlichterin, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf

Stand: 09/2020

 
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