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  §§ 16,17,20 Abs. 3 BetrVG / Wahlvorstand BR

Zur Vorbereitung auf die BR-Wahl muss ein Wahlvorstand gebildet werden, deren Mitglieder einen Schulungsanspruch haben. Das bedeutet Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Dauer der Schulung und deren Kostenübernahme.

 
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