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Recht und Rat

Immer wieder kommt es zu Problemen und Konflikten vor dem Seminarbesuch.

Wir haben daher ein paar Grundsätzlichkeiten zum §37.6 BetrVG zusammengefasst.

Aus der Praxis wissen wir - es gibt gängige Argumente rund um den Schulungsanspruch, die immer wieder Betriebsräte verunsichern und Fragen aufwerfen. In unseren Argumenten für den Seminarbesuch haben wir daher eine Sammlung von Tipps und Hinweisen zu den Fragen zusammengestellt, die uns immer wieder erreichen.

Natürlich kann es aber sehr individuelle Gründe geben, die einen Seminarbesuch erschweren. Falls Sie sich in irgendeinem Punkt rund um den Schulungsanspruch unsicher sein sollten, zögern Sie nicht und rufen Sie uns einfach an.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformluar nutzen.

Wir beraten Sie gerne!

 
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