Seminardetails
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Dieses Seminar ist buchbar!
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Nr. 26ABR-220
Beginn 29.11.2026 08:30 Uhr
Ende 04.12.2026 15:30 Uhr
Ort Das hotel am alten park
in Augsburg
Seminarpreis: 925,00 €
TPA (19% MwSt): 206,70 €
TPA (7% MwSt): 482,30 €
Gesamtbetrag: 1614,00 €

Extras
m. ÜN: 2268,00 €

Abkürzungen:
  • ÜN = Übernachtung
  • TPA = Tagungspauschale

Geschäftsführung des Betriebsrats - Mehr Struktur. Mehr Wirkung. Mehr Mitbestimmung.

Eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit braucht klare Strukturen, effiziente Abläufe und eine professionelle Geschäftsführung des Gremiums. Dieses Seminar richtet sich an Betriebsratsvorsitzende sowie Leiter*innen von Ausschüssen und vermittelt das notwendige Handwerkszeug, um die Arbeit des Betriebsrats nach der Wahl rechtssicher, zielgerichtet und effektiv zu organisieren.
Sie lernen, wie die Geschäftsführung im Betriebsrat gestaltet wird, welche organisatorischen Grundlagen geschaffen werden müssen und wie Sitzungen, Beschlüsse, Aufgabenverteilung und Informationsflüsse effizient koordiniert werden. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Ausschüsse und Arbeitsgruppen nach dem BetrVG gebildet werden müssen oder sinnvoll eingerichtet werden können, um die Arbeit des Gremiums nachhaltig zu unterstützen - auch in Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten.
Ergänzend behandelt das Seminar die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie die datenschutzkonforme Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten.
Schaffen Sie die organisatorischen Voraussetzungen für eine starke, handlungsfähige und zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.

Geschäftsführung des Betriebsrats - Mehr Struktur. Mehr Wirkung. Mehr Mitbestimmung.

Nr: 26ABR-220
Beginn: 29.11.2026 – 08:30 Uhr
Ende: 04.12.2026 – 15:30 Uhr
Ort: Das hotel am alten park
In: Augsburg

Eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit braucht klare Strukturen, effiziente Abläufe und eine professionelle Geschäftsführung des Gremiums. Dieses Seminar richtet sich an Betriebsratsvorsitzende sowie Leiter*innen von Ausschüssen und vermittelt das notwendige Handwerkszeug, um die Arbeit des Betriebsrats nach der Wahl rechtssicher, zielgerichtet und effektiv zu organisieren.
Sie lernen, wie die Geschäftsführung im Betriebsrat gestaltet wird, welche organisatorischen Grundlagen geschaffen werden müssen und wie Sitzungen, Beschlüsse, Aufgabenverteilung und Informationsflüsse effizient koordiniert werden. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Ausschüsse und Arbeitsgruppen nach dem BetrVG gebildet werden müssen oder sinnvoll eingerichtet werden können, um die Arbeit des Gremiums nachhaltig zu unterstützen - auch in Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten.
Ergänzend behandelt das Seminar die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie die datenschutzkonforme Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten.
Schaffen Sie die organisatorischen Voraussetzungen für eine starke, handlungsfähige und zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.

+ Gesetzliche Anforderungen zur Schaffung von Ausschüssen und Arbeitsgruppen + Sichere Übertragung von Aufgaben in Ausschüsse und Arbeitsgruppen + Anforderung an die Beschlussfassung + Mitteilung an den Arbeitgeber + Struktur und Aufgaben der Geschäftsführung im BR + Einholen von Auskünften + Sitzungsvorbereitung + Entgegennahme von Anträgen + Schriftverkehr aus dem Betriebsrat

Dozenten:

Jörg Pielemeier

Freistellung nach:

§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS

Gebühren:

Seminarpreis 925,00 €
TPA (19% MwSt) 206,70 €
TPA (7% MwSt) 482,30 €
Gesamtbetrag 1614,00 €
Seminarinhalte anzeigen
+ Gesetzliche Anforderungen zur Schaffung von Ausschüssen und Arbeitsgruppen + Sichere Übertragung von Aufgaben in Ausschüsse und Arbeitsgruppen + Anforderung an die Beschlussfassung + Mitteilung an den Arbeitgeber + Struktur und Aufgaben der Geschäftsführung im BR + Einholen von Auskünften + Sitzungsvorbereitung + Entgegennahme von Anträgen + Schriftverkehr aus dem Betriebsrat
Dozenten anzeigen
Freistellung nach – Details anzeigen § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS
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