Seminardetails
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Einstieg in das Arbeitsrecht für die Betriebsratsarbeit / Arbeitsrecht -I-

Im Individualarbeitsrecht geht es um die rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Es regelt im Wesentlichen Begründung, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auch wenn die Arbeitnehmer*innen ihren Anspruch letztlich selber geltend machen müssen, muss der Betriebsrat in diesen Fragen kompetent Auskunft geben können.

Worum geht es?

Welche Gesetze, Tarifverträge, und Anforderungen aus individuellen Arbeitsverträgen gelten und welches Direktionsrecht hat der Arbeitgeber? Was darf in einem Arbeitsvertrag stehen, ist eine Befristung zulässig oder gilt eine Regelung einer Betriebsvereinbarung, wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes steht?

Was bringt das Seminar?

Um die Anwendung des Individual-Arbeitsrechts praxisnah zu erleben, werden wir an einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht teilnehmen. Die Vor- und Nachbereitung findet im Seminar mit den Richter*innen der Kammer statt, die wir besuchen werden.

Freistellung nach:
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS
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