Vom Arbeitsplatz zur Rolle, die Tücken von Changemanagement-Prozessen
Die transparente und faire Durchführung von Changemanagement-Prozessen und neuen Arbeitsplatzgestaltungen im Unternehmen ist von großer Bedeutung, besonders für Betriebsräte, die ihre Ideen einbringen möchten, um die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten. Die erfolgreiche Umsetzung erfordert grundlegende Kenntnisse und steht daher im Fokus.
Was ist das Problem?
Im Changemanagement-Prozess muss der Betriebsrat sicherstellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer*innen gewahrt und die Rechte des Betriebsrats beachtet werden. Dabei ist es wichtig, dass der Prozess transparent und fair ist, um negative Auswirkungen auf die Beschäftigten zu vermeiden.
Was bringt das Seminar?
Dieses Seminar zum Changemanagement und zur Arbeitsplatzgestaltung unterstützt dich als Betriebsrat dabei, deine Rolle und Verantwortung in Veränderungsprozessen zu verstehen und effektiv zu handeln. Du lernst, die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer*innen besser zu vertreten, tauschst Best Practices aus, sammelst wertvolle Erfahrungen und Ideen zur Beschäftigungssicherung und erhältst ein grundlegendes Verständnis für diese Prozesse.
|
|
| Seminarnummer | 26ABR-225 |
| Beginn | So., 23.08.2026, 17:30 Uhr |
| Ende | Fr., 28.08.2026, 15:30 Uhr |
| Ort | Hotel Chemnitzer Hof |
| Chemitz | |
| Leitung |
Zu diesem Kurs sind keine Informationen über Dozenten verfügbar. |
| Gebühr |
Seminarpreis:
1290,00 €
TPA (19% MwSt):
219,00 €
TPA (7% MwSt):
511,00 €
Summe:
2020,00 €
|
| Gebühr mit Extras |
m. ÜN:
2929,00 €
|
Abkürzungen:
|
|
|
Seminarinhalte
Ziele von Changemanagement-Prozesses verstehen
Arbeitsplatz oder Rolle, zwei Begriffe eine Bedeutung?
Rechte und Aktive Beteiligung der Mitarbeitenden
Veränderungen als Betriebsrat transparent gestalten
Kommunikation an die Beschäftigten
Qualifizierung der Mitarbeitenden
Neue Strukturen sinnvoll gestalten
Personalplanung
Beschäftigungssicherung
Compliance
|
|
|
|
| Freistellung nach: |
| § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS |
Keine Anmeldungen vorgemerkt.