Clever in Rente 2b: Früher ausscheiden mit Altersteilzeit nach TV Flex Ü für Metall- und Elektroindustrie
Mit dem TV FlexÜ, der 2015 abgeschlossen wurde, ist in der Metall- und Elektroindustrie die Berechnung der Aufstockung grundsätzlich verändert worden. Daraus ergeben sich i.d.R. finanzielle Vorteile für Beschäftigte mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, für Beschäftigte in den höheren Entgeltgruppen ergeben sich i.d.R. finanzielle Nachteile. Der neue Tarifvertrag zwingt auch niemanden mehr in eine Altersrente mit Abschlag. Bei einer geschickten Kombination der persönlichen Rentenbeginne mit Altersteilzeit kann ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und gleichzeitig eine höhere Rente erreicht werden.
Die Kenntnisse und Übungen aus diesem Seminar sind notwendig, um die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit anzuwenden, um Betriebsvereinbarungen abzuschließen und um die Beschäftigten informieren zu können.
Die Teilnehmer*innen bekommen im Seminar Programme, um die Rentenbeginne und die Rentenhöhe zu berechnen. Für die Berechnungen bitte WLAN-fähige Laptops mit aktuellem Microsoft Excel mitbringen (sofern vorhanden). Das Seminar ist auch für Teilnehmer*innen ohne Erfahrung mit Excel geeignet!
Bitte beachten: Zusätzlich zum Seminarpreis werden 50 € für die Softwarezugänge berechnet!
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| Seminarnummer | 26ABR-117 |
| Beginn | Mo., 30.11.2026, 09:30 Uhr |
| Ende | Mi., 02.12.2026, 15:00 Uhr |
| Ort | Sunday Hotel Johannisberg |
| Bielefeld | |
| Leitung |
Klaus Rahe
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| Gebühr |
Seminarpreis:
925,00 €
Tagungspauschale:
413,00 €
Übernachtung:
154,00 €
Softwarezugänge:
50,00 €
Summe:
1542,00 €
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| Gebühr mit Extras |
m. V-anr.:
1631,00 €
als TG:
1213,00 €
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Abkürzungen:
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Seminarinhalte
Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Altersteilzeit
Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden?
Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit den persönlichen Rentenbeginnen
Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge
Altersteilzeitentgelt und Aufstockung
Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt
Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
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| Freistellung nach: |
| § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS |
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