Der Wirtschaftsausschuss (WiA) als Informationsorgan für den Betriebsrat: Teil I Grundlagen
Wirtschaftsausschuss – wirtschaftlich verstehen, strategisch handeln
Der Wirtschaftsausschuss ist das zentrale Bindeglied zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat. Damit er seine Rolle wirksam ausfüllen kann, braucht er wirtschaftliches Grundwissen, rechtliche Sicherheit und die Fähigkeit, Informationen einzuordnen und für die Interessenvertretung nutzbar zu machen.
Dieses Seminar macht den WiA fit für genau diese Aufgaben: verständlich, praxisnah und konsequent auf die Realität im Unternehmen ausgerichtet.
Ihr Nutzen auf einen Blick
+ Wirtschaftliche Informationen sicher verstehen
+ Jahresabschluss, Kennzahlen, Entwicklungen – klar erklärt und direkt anwendbar.
+ Rechtssicherheit gewinnen
+ Aufgaben, Rechte und Pflichten nach § 106 BetrVG souverän nutzen.
+ Strukturiert und professionell arbeiten
+ Klare Prozesse, gute Vorbereitung, wirksame Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
+ Frühzeitig Entwicklungen erkennen
+ Risiken, Chancen und Trends einschätzen und Handlungsmöglichkeiten ableiten.
+ Zukunft aktiv mitgestalten
+ Der WiA wird vom Pflichtgremium zum strategischen Partner im Unternehmen.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen des WiA (§ 106 BetrVG)
Ziele, Rolle und Selbstverständnis des Ausschusses
Informations- und gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Organisation und Arbeitsweise des WiA
Jahresabschluss lesen und verstehen
Ziel des Seminars
Ein Wirtschaftsausschuss, der nicht nur „mitläuft“, sondern kritisch reflektiert, Impulse setzt und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens aktiv unterstützt.
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| Seminarnummer | 26ABR-253 |
| Beginn | Mo., 13.07.2026, 00:00 Uhr |
| Ende | Mi., 15.07.2026, 00:00 Uhr |
| Ort | Best Western Plus Hotel Ostertor |
| Bad Salzuflen | |
| Leitung |
Jörg Pielemeier
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| Gebühr |
Seminarpreis :
895,00 €
TPA (19% MwSt):
91,00 €
TPA (7% MwSt):
214,00 €
Summe:
1200,00 €
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| Gebühr mit Extras |
m. ÜN:
1545,00 €
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Abkürzungen:
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Seminarinhalte
Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftsausschusses (WiA)gem. § 106 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Ziele des WiA
Informationsgrundlagen für den WiA
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen für den WiA
Organisation der Arbeit des WiA
Lesen und Interpretieren des Jahresabschlusses
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| Freistellung nach: |
| (11) Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich, die sich mit der sozialrechtlichen Beratung der Beschäftigten befassen. |
Keine Anmeldungen vorgemerkt.