Mitbestimmen statt nur zuschauen – KI-Schulungspflicht und Betriebsratspflichten aktiv gestalten
Ab Februar 2025 gilt gemäß der KI-Verordnung (Art. 4 KI-VO) die verbindliche KI-Schulungspflicht für Unternehmen. Damit stehen Betriebsrät*innen vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen nicht nur die Umsetzung dieser Pflicht überwachen, sondern auch ihre Mitbestimmungsrechte nach §§ 80, 87, 96–102 BetrVG aktiv wahrnehmen.
In diesem Seminar erleben wir KI hautnah: Wir simulieren den Einsatz von KI im Betrieb, analysieren typische Systeme zur Personalsteuerung und Leistungsbewertung und entwickeln gemeinsam Strategien für Mitbestimmung und Weiterbildung. Die Teilnehmenden wirken aktiv mit – sie erarbeiten eigene Schulungskonzepte, probieren didaktische Methoden aus und gestalten Trainingssequenzen für Kolleg*innen. So entsteht praxisnahes Wissen, das direkt im Betrieb eingesetzt werden kann.
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| Seminarnummer | 27BFEBR225 |
| Beginn | Mo., 05.07.2027, 08:30 Uhr |
| Ende | Fr., 09.07.2027, 15:30 Uhr |
| Ort | Brackweder Hof |
| Bielefeld | |
| Leitung |
Jörg Pielemeier
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| Gebühr |
Seminarpreis:
1690,00 €
Tagungspauschale:
786,00 €
Summe:
2476,00 €
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| Gebühr mit Extras |
m. ÜN:
2865,00 €
m. V-anr.:
3043,00 €
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Abkürzungen:
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Seminarinhalte
Überblick über die KI-Verordnung und ihre Auswirkungen auf Betriebe
Mitbestimmungsrechte bei Einführung und Einsatz von KI-Systemen (§87 BetrVG)
Schulungspflichten ab Februar 2025: Welche Inhalte müssen vermittelt werden, wie lassen sich Mitarbeitende nachhaltig und strukturiert schulen?
Weiterbildungspflichten und Gestaltung von Schulungskonzepten (§§96–98 BetrVG)
Beteiligung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen im Kontext KI (§§99, 102 BetrVG)
Entwicklung einer Betriebsvereinbarung „KI-Richtlinie“ mit Mustertexten und Checklisten
Train-the-Trainer-Elemente: Kolleg*innen üben, selbst Schulungssequenzen zu leiten und die Belegschaft zu sensibilisieren
Praxisübungen: Verhandlungssimulationen, Risiko-Matrix, Rollenspiele
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| Freistellung nach: |
| Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. |
Keine Anmeldungen vorgemerkt.