KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (KI) im Betrieb Mitbestimmung des BR bei Chat Gpt & Co.
In der Industrie gewinnen KI-Modelle zunehmend an Bedeutung. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Optimierung der Kommunikation und des Informationsaustauschs, indem sie effiziente und präzise Antworten auf komplexe Fragen liefern. Darüber hinaus unterstützen diese Modelle die Automatisierung von Prozessen und das Erkennen von Mustern in großen Datenmengen, was dazu beiträgt, Geschäftsabläufe zu verbessern und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Was ist das Problem?
Zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung gibt es unterschiedlichen Interessen und Prioritäten bezüglich Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Personalpolitik und Mitbestimmungsrechten, was zu Konflikten in der Zusammenarbeit von Arbeitnehmer*innen und Künstlicher Intelligenz (AI) führt. Eine mangelnde Transparenz und Kommunikation seitens der Geschäftsführung verstärken das Misstrauen und erschweren die Bewältigung der Konflikte.
Was bringt das Seminar?
Durch den Seminarbesuch kannst du ein tiefgehendes Verständnis für die Herausforderungen und Konfliktpunkte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung erlangen. Der Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen ermöglicht es dir wertvolle Einblicke zu gewinnen, wie eine konstruktive Zusammenarbeit gefördert und Konflikte effektiv bewältigt werden können.
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| Seminarnummer | 26ABR-507 |
| Beginn | Mo., 21.09.2026, 08:30 Uhr |
| Ende | Fr., 25.09.2026, 15:00 Uhr |
| Ort | Penta Hotel |
| Braunschweig | |
| Leitung |
Murat Korkmaz
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| Gebühr |
Seminarpreis:
1490,00 €
TPA (19% MwSt):
229,50 €
TPA (7% MwSt):
535,50 €
Summe:
2255,00 €
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Seminarinhalte
+ Informations- und Beratungsrechte wahrnehmen
+ Recruiting Software
+ kreative Texte
+ Ergebnisprüfung
+ Mitbestimmung bei der Einführung von IT-Systemen und Künstlicher Intelligenz
+ Mitbestimmung bei der Qualifizierung der Mitarbeiter
+ Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern in Arbeitsgruppen und Projekten
+ Einhaltung von Datenschutz- und Arbeitsschutzvorschriften
+ Schaffung von Transparenz und Offenheit
+ Förderung der Partizipation und Mitbestimmung der Mitarbeiter
+ Berücksichtigung sozialer Aspekte
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| Freistellung nach: |
| § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS |
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