Wahlvorstandsschulung für die Schwerbehindertenvertretung förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren
Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter*innen (förmliches und vereinfachtes Verfahren)
Die turnusgemäße Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) steht an. In Betrieben ab 50 wahlberechtigten schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen bzw. bei räumlich weit auseinander liegenden Betriebsteilen bereitet ein Wahlvorstand die Wahl vor und führt sie durch (förmliches Verfahren).
In Betrieben mit weniger als 50 schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten ist die SBV nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen. Zu dieser lädt die SBV ein (falls noch keine besteht, laden drei Wahlberechtigte, der Betriebs- bzw. Personalrat oder das Integrationsamt ein). Die Wahlversammlung wählt eine Person als Wahlleiter*in.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Von deren genauer Einhaltung hängt das Gelingen der Wahl ab. In diesem Seminar können Sie sich auf Ihre Aufgaben rund um die Wahl vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.
Freistellung: gem. § 179 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG
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| Seminarnummer | 26ABR-122 |
| Beginn | Mi., 15.07.2026, 08:30 Uhr |
| Ende | Mi., 15.07.2026, 16:00 Uhr |
| Ort | Best Western Plus Hotel Ostertor |
| Bad Salzuflen | |
| Leitung |
RA Mario Struß
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| Gebühr |
Seminarpreis:
295,00 €
Tagungspauschale:
92,00 €
Summe:
387,00 €
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Seminarinhalte
Rechtliche Grundlagen: Voraussetzungen für die Wahl/ Wahlverfahren/ Wahlberechtigte/ Kandidat*innen...
Besondere Schritte im einfachen Wahlverfahren: Wahlversammlung/ Wahlleitung/ Ablauf / Wahlanfechtung
Ablauf des förmlichen Wahlverfahrens
Das Wahlergebnis:
Ermittlung der Gewählten; Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Wahlanfechtung: was tun?
Rahmenbedingungen für die SBV-Wahl:
Kosten der Wahl und Freistellung von der Arbeit; Kündigungsschutz, Fristen
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| Freistellung nach: |
| § 179 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG bzw. § 25 Abs. 2 BPersVG (analog LPersVG) |
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