Suchterkrankung im Betrieb - Ein Tabuthema sichtbar machen
Gerade in den letzten Jahren sind Arbeitnehmer*innen immer häufiger in eine Spirale der Sucht gelangt, aus der sie nicht alleine herauskommen. Die Vermutung, dass im eigenen betrieblichen Umfeld eine Person suchtkrank sein könnte, führt oft zu einem Meideverhalten; man/frau* möchte ja nicht „petzen“. In diesem Seminar erfährst du, welche Arten von Suchterkrankungen es gibt und welche Folgen es haben kann, wenn Sucherkrankungen im Betrieb ignoriert werden. Du erhältst praxisnahe Anregungen für Dein eigenes Handeln als betriebliche Interessenvertretung im Betrieb. Du erfährst, wie auch in Deinem Betrieb eine Betriebliche Suchtkrankenhilfe installiert werden kann. Ebenso wird erarbeitet, welche Eckpunkte in einer möglichen Betriebsvereinbarung verankert werden können.
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| Seminarnummer | 26ABR-247 |
| Beginn | Mo., 07.12.2026, 08:30 Uhr |
| Ende | Di., 08.12.2026, 16:30 Uhr |
| Ort | Arbeit und Leben - Raum 1 |
| Bielefeld | |
| Leitung |
Thomas Staude
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| Gebühr |
Seminarpreis:
620,00 €
TPA (19% MwSt):
57,00 €
TPA (7% MwSt):
133,00 €
Summe:
810,00 €
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Seminarinhalte
Suchtbedingte Erkrankungen - ein Überblick
Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aufgaben und Kompetenzen der betrieblichen Suchtkrankenhilfe
Zusammenarbeit mit den innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
Der Stufenplan in einer Betriebsvereinbarung
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| Freistellung nach: |
| § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS |
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