Test Titel Programmheft
Dieses Seminar ist das zweite Seminar rund um die Grundlagen deiner Arbeit im Betriebsrat. Es geht um die Festigung deines schon vorhandenen Wissens und um die Ergänzung von Themen, die dem Initiativrecht des Betriebsrats unterliegen.
Worum geht es?
In bewährter Art und Weise und mit praxisnahen Beispielen erweitern wir den Blickwinkel auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Welche Reichweite das Handeln des Betriebsrats an dieser Stelle hat und wie Sachverhalte geregelt werden können, ist Bestandteil des Seminars.
Das Wissen hilft dir, die verschiedenen Rechte des Betriebsrats abzugrenzen.
Was bringt das Seminar?
Du erkennst Handlungsfelder und stärkst dein Wissen in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Deine erworbenen Kenntnisse geben dir Sicherheit in Bezug auf die Entscheidungen und Abstimmungen in der Beschlussfassung. Darüber hinaus bist Du in der Lage, konstruktiv im Gremium mitzuarbeiten.
Ebenfalls kannst Du beurteilen, welche Rechte und Pflichten der Arbeitgeber aber auch Du hast und welche Konsequenzen daraus resultieren.
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| Seminarnummer | 99ABR-212 |
| Beginn | Mo., 29.06.2026, 08:30 Uhr |
| Ende | Fr., 03.07.2026, 15:30 Uhr |
| Ort | Best Western Plus Hotel Ostertor |
| Bad Salzuflen | |
| Leitung |
Jörg Pielemeier
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| Gebühr |
Seminarpreis:
895,00 €
TPA (19% MwSt):
148,68 €
TPA (7% MwSt):
346,92 €
Summe:
1390,60 €
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| Gebühr mit Extras |
m. ÜN:
1875,10 €
Voranreise:
2089,60 €
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Abkürzungen:
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Seminarinhalte
Initiativrechte des Betriebsrats (BR) und deren Umsetzung
+ Worauf der BR achten muss
+ Wann und zu welchen Sachverhalten er Regelungen treffen darf
+ Vorrang von Gesetzen und Tarifverträgen
Betriebsvereinbarungen und Regelungsabrede als Grundlage für die Umsetzung
Konfliktlösungsansätze des Betriebsverfassungsgesetzes
+ Einigungsstelle
+ Pflichtverletzungen des Arbeitgebers oder von Betriebsratsmitgliedern
Beteiligungsorientierung und Informationen für die Belegschaft
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| Freistellung nach: |
| § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS |
Keine Anmeldungen vorgemerkt.