Der Weg zum Bildungsurlaub in NRW

Für wen gilt der Bildungsurlaub?
Einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit haben alle schwerpunktmäßig in NRW beschäftigten Arbeitnehmerlnnen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten.

Kann ich auch an Bildungsurlaubsseminaren teilnehmen, wenn ich kein(e) ArbeitnehmerIn in NRW bin?
Teilnehmen kann jede(r), für die Teilnahme ist der Status und das Bundesland unerheblich. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gibt ArbeitnehmerInnen aus NRW ein zusätzliches Freistellungsrecht über den normalen Jahresurlaub hinaus. Alle Bundesländer außer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen haben entsprechende Regelungen. Wenn Sie die Bildungsfreistellung in Ihrem Bundesland nutzen möchten, sprechen Sie uns an.

Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in NRW?
Nach einer mindestens 6 monatigen Beschäftigung umfasst der Freistellungsanspruch 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Jahren kann zu 10 Tagen zusammengefasst werden. Auf den jährlichen Anspruch kann der Arbeitgeber zwei Tage betrieblich veranlasste Weiterbildung anrechnen. Für Arbeitnehmerlnnen in Betrieben zwischen 10 und 50 Beschäftigten gelten weitere Einschränkungen!

Für Auszubildende ist der Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub während der Berufsausbildung beschränkt.

Welchem Zweck dient der Bildungsurlaub?
Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.

Welche Veranstaltungen können besucht werden?
Alle Veranstaltungen, die nach dem Gesetz anerkannt sind und zum Beispiel von Arbeit und Leben Bielefeld e.V. DGB|VHS angeboten werden.

Wie muss die Teilnahme beim Arbeitgeber angemeldet werden?
Die Arbeitnehmerlnnen müssen dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum einer Bildungsveranstaltung so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen. Der Mitteilung müssen u.a. der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung, das Seminarprogramm sowie der zeitliche Ablaufplan beigefügt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden. Alle erforderlichen Unterlagen stellen die Veranstalter kostenlos zur Verfügung.

Welche Auswirkungen hat die Teilnahme auf das Arbeitsverhältnis?
Bildungsurlaub muss ohne Minderung des Lohns/Gehalts gewährt werden und darf nicht auf den Erholungsurlaub oder andere gesetzliche bzw. vertragliche Freistellungen (z.B. für Betriebs- oder Personalratsmitglieder) angerechnet werden. Das Gesetz betont ausdrücklich, dass niemand wegen der Inanspruchnahme der Arbeitnehmerweiterbildung benachteiligt werden darf.

Kann der Arbeitgeber die Teilnahme ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Teilnahme nur dann ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmerlnnen entgegen stehen. Die Mitbestimmungs­rechte der Betriebsräte bleiben unberührt. Die Ablehnung des Arbeitgebers muss schriftlich innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Mitteilung unter Angabe der Gründe erfolgen. Eine Teilnahme ist unter gewissen Umständen trotzdem möglich! In einem solchen Fall helfen der Veranstalter, der Betriebsrat oder die Gewerkschaft weiter.

Weitere Informationen:
www.bildungsurlaub.de

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