KI- und Personal - Was ist neu nach der KI-Verordnung vom 01.08.2024
Die KI-Verordnung, die am 01.08.2024 in Kraft getreten ist, hat die Arbeitswelt der Betriebsräte maßgeblich verändert. In diesem Seminar möchten wir euch die Grundlagen der KI-Verordnung näherbringen und erläutern, welche Regelungsbereiche des Betriebsrats betroffen sind.
Insbesondere möchten wir euch die Bedeutung der Verordnung in einem agilen Arbeitsumfeld verdeutlichen, das sich durch Flexibilität, schnelle Anpassungsfähigkeit und Teamorientierung auszeichnet. Agile Methoden wie Scrum und Kanban fördern die kontinuierliche Verbesserung und ermöglichen es, schnell auf Veränderungen zu reagieren.
Neue Arbeitsmethoden wie Crowdworking und Lean Development setzen auf iterative Prozesse und enge Zusammenarbeit, um innovative Lösungen zu entwickeln und die Produktivität zu steigern.
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KI- und Personal - Was ist neu nach der KI-Verordnung vom 01.08.2024
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Nr: 27BFEBR513 Beginn: 22.11.2027 – 17:30 Uhr Ende: 26.11.2027 – 15:30 Uhr Ort: ACHAT Hotel In: Braunschweig |
Die KI-Verordnung, die am 01.08.2024 in Kraft getreten ist, hat die Arbeitswelt der Betriebsräte maßgeblich verändert. In diesem Seminar möchten wir euch die Grundlagen der KI-Verordnung näherbringen und erläutern, welche Regelungsbereiche des Betriebsrats betroffen sind.
Insbesondere möchten wir euch die Bedeutung der Verordnung in einem agilen Arbeitsumfeld verdeutlichen, das sich durch Flexibilität, schnelle Anpassungsfähigkeit und Teamorientierung auszeichnet. Agile Methoden wie Scrum und Kanban fördern die kontinuierliche Verbesserung und ermöglichen es, schnell auf Veränderungen zu reagieren.
Neue Arbeitsmethoden wie Crowdworking und Lean Development setzen auf iterative Prozesse und enge Zusammenarbeit, um innovative Lösungen zu entwickeln und die Produktivität zu steigern.
Automatisierung von Routineaufgaben Datenanalyse Vorhersagen und Empfehlungen Grundlagen der KI-Verordnung Einsatz intelligenter Werkzeuge Personelle Einzelmaßnahmen und KI-Systeme Diskriminierung durch KI Arbeits- und Gesundheitsschutz Leistungs- und Verhaltenskontrolle VergütungsgrundsätzeDozenten:
Noch nicht bekanntFreistellung nach:
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IXGebühren:
| Seminarpreis | 1450,00 € |
| TPA (19% MwSt) | 146,00 € |
| TPA (7% MwSt) | 340,00 € |
| Gesamtbetrag | 1936,00 € |
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