JAV Wahlen 2026 - Wahlvorstandsschulung
Die reguläre Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung findet in den geraden Kalenderjahren im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. November statt. Dieses Seminar richtet sich an Wahlvorstände für die JAV-Wahl nach dem BetrVG. Die JAV-Wahl wird vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Die Wahlen zur JAV unterliegen einem geregelten Verfahren. Dieses muss genau eingehalten werden, damit die Wahlen gültig und nicht anfechtbar sind.
Für die Abwicklung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens müssen daher die Wahlvorstandsmitglieder auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet werden.
Im Seminar werden sowohl die Regelungen für das vereinfachte Wahlverfahren, sowie bei Bedarf auch die Regelungen für das normale Wahlverfahren vermittelt.
Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem BetrVG und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
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JAV Wahlen 2026 - Wahlvorstandsschulung
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Nr: 26ABR-104 Beginn: 16.07.2026 – 09:00 Uhr Ende: 16.07.2026 – 16:00 Uhr Ort: Sunday Hotel Johannisberg In: Bielefeld |
Die reguläre Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung findet in den geraden Kalenderjahren im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. November statt. Dieses Seminar richtet sich an Wahlvorstände für die JAV-Wahl nach dem BetrVG. Die JAV-Wahl wird vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Die Wahlen zur JAV unterliegen einem geregelten Verfahren. Dieses muss genau eingehalten werden, damit die Wahlen gültig und nicht anfechtbar sind.
Für die Abwicklung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens müssen daher die Wahlvorstandsmitglieder auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet werden.
Im Seminar werden sowohl die Regelungen für das vereinfachte Wahlverfahren, sowie bei Bedarf auch die Regelungen für das normale Wahlverfahren vermittelt.
Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem BetrVG und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Dozenten:
RA Mario StrußFreistellung nach:
§ 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 BetrVG und § 20 Abs. 3 BetrVG§ 46 Abs. 6 LPVG NRW i. V. m. § 44 LPVG NRW und § 20 LPVG NRW
§ 63 BetrVG i. V. m. §§ 40 und 20 BetrVG
Gebühren
| Seminarpreis | 295,00 € |
| Tagungspauschale | 101,00 € |
| Gesamtbetrag | 396,00 € |
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§ 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 BetrVG und § 20 Abs. 3 BetrVG§ 46 Abs. 6 LPVG NRW i. V. m. § 44 LPVG NRW und § 20 LPVG NRW
§ 63 BetrVG i. V. m. §§ 40 und 20 BetrVG
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