Seminardetails
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Nr. 27BFEBR241
Beginn 05.04.2027 08:30 Uhr
Ende 07.04.2027 15:30 Uhr
Ort Arbeit und Leben - Raum 1
in Bielefeld
Seminarpreis: 925,00 €
TPA (19% MwSt): 75,00 €
TPA (7% MwSt): 175,00 €
Seminarliteratur: 140,00 €
Gesamtbetrag: 1315,00 €

Entlohnung ohne Bauchgefühl: Bewertungsmerkmale & Eingruppierung im Griff Bewerten statt Bauchgefühl: Entlohnungsgrundsätze im Griff

Worum es geht
Dieses Seminar zeigt dir, wie Entlohnungsgrundsätze und Eingruppierungen wirklich funktionieren – nicht als Diskussion über Geld, sondern als Mitbestimmungsaufgabe nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG.
Du lernst, wie ein Entgeltsystem aufgebaut sein muss, damit es fair, transparent und willkürfrei ist – egal ob nach ERA oder in einem betrieblichen System ohne Tarifbindung.

Wie es dir hilft
Du bekommst die Sicherheit, Entgeltstrukturen fachlich zu verstehen, Bewertungsmerkmale präzise anzuwenden und Eingruppierungen rechtssicher zu prüfen.
Du erkennst, welche Merkmale wirklich zählen, wie Tätigkeiten bewertet werden und wie du als Betriebsrat klar, souverän und argumentationsstark mit dem Arbeitgeber auftreten kannst.

Was es dem Betrieb bringt
Ein klar strukturiertes Entgeltsystem sorgt für:

- Gleichbehandlung statt Willkür
- Transparenz statt Unsicherheit
- Nachvollziehbare Entscheidungen statt Bauchgefühl
- Stabile Eingruppierungen statt Streitfällen
- Motivation statt Frust

Damit unterstützt du eine professionelle Personalpraxis, stärkst die Vertrauensbasis im Betrieb und sorgst dafür, dass Entscheidungen zu Entgelt und Eingruppierung nachvollziehbar, fair und rechtssicher getroffen werden.

Entlohnung ohne Bauchgefühl: Bewertungsmerkmale & Eingruppierung im Griff Bewerten statt Bauchgefühl: Entlohnungsgrundsätze im Griff

Nr: 27BFEBR241
Beginn: 05.04.2027 – 08:30 Uhr
Ende: 07.04.2027 – 15:30 Uhr
Ort: Arbeit und Leben - Raum 1
In: Bielefeld

Worum es geht
Dieses Seminar zeigt dir, wie Entlohnungsgrundsätze und Eingruppierungen wirklich funktionieren – nicht als Diskussion über Geld, sondern als Mitbestimmungsaufgabe nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG.
Du lernst, wie ein Entgeltsystem aufgebaut sein muss, damit es fair, transparent und willkürfrei ist – egal ob nach ERA oder in einem betrieblichen System ohne Tarifbindung.

Wie es dir hilft
Du bekommst die Sicherheit, Entgeltstrukturen fachlich zu verstehen, Bewertungsmerkmale präzise anzuwenden und Eingruppierungen rechtssicher zu prüfen.
Du erkennst, welche Merkmale wirklich zählen, wie Tätigkeiten bewertet werden und wie du als Betriebsrat klar, souverän und argumentationsstark mit dem Arbeitgeber auftreten kannst.

Was es dem Betrieb bringt
Ein klar strukturiertes Entgeltsystem sorgt für:

- Gleichbehandlung statt Willkür
- Transparenz statt Unsicherheit
- Nachvollziehbare Entscheidungen statt Bauchgefühl
- Stabile Eingruppierungen statt Streitfällen
- Motivation statt Frust

Damit unterstützt du eine professionelle Personalpraxis, stärkst die Vertrauensbasis im Betrieb und sorgst dafür, dass Entscheidungen zu Entgelt und Eingruppierung nachvollziehbar, fair und rechtssicher getroffen werden.

+ Entlohnungsgrundsätze systematisch gestalten – statt Bauchgefühl klare Bewertungslogik anwenden. + Bewertungsmerkmale präzise definieren, um Transparenz, Gleichbehandlung und Willkürfreiheit sicherzustellen. + ERA als tarifliches Entgeltsystem sicher einordnen und von betrieblichen Systemen ohne Tarifbindung abgrenzen. + Eingruppierung und Umgruppierung nach §§ 99–100 BetrVG rechtssicher prüfen und argumentativ begleiten. + Mindestens zwei Eingruppierungsgruppen nutzen, um Vergleichbarkeit und konsistente Bewertung zu gewährleisten.

Dozenten:

Noch nicht bekannt

Freistellung nach:

§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Gebühren:

Seminarpreis 925,00 €
TPA (19% MwSt) 75,00 €
TPA (7% MwSt) 175,00 €
Seminarliteratur 140,00 €
Gesamtbetrag 1315,00 €
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+ Entlohnungsgrundsätze systematisch gestalten – statt Bauchgefühl klare Bewertungslogik anwenden. + Bewertungsmerkmale präzise definieren, um Transparenz, Gleichbehandlung und Willkürfreiheit sicherzustellen. + ERA als tarifliches Entgeltsystem sicher einordnen und von betrieblichen Systemen ohne Tarifbindung abgrenzen. + Eingruppierung und Umgruppierung nach §§ 99–100 BetrVG rechtssicher prüfen und argumentativ begleiten. + Mindestens zwei Eingruppierungsgruppen nutzen, um Vergleichbarkeit und konsistente Bewertung zu gewährleisten.
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Freistellung nach – Details anzeigen § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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