Seminardetails
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Nr. 26ABR-123
Beginn 07.09.2026 08:30 Uhr
Ende 07.09.2026 16:00 Uhr
Ort Sunday Hotel Johannisberg
in Bielefeld
Seminarpreis (0% MwSt): 295,00 €
Tagungspauschale (19% MwSt): 101,00 €
Gesamtbetrag: 396,00 €

Wahlvorstandsschulung für die Schwerbehindertenvertretung förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren

Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter*innen (förmliches und vereinfachtes Verfahren)
Die turnusgemäße Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) steht an. In Betrieben ab 50 wahlberechtigten schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen bzw. bei räumlich weit auseinander liegenden Betriebsteilen bereitet ein Wahlvorstand die Wahl vor und führt sie durch (förmliches Verfahren).
In Betrieben mit weniger als 50 schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten ist die SBV nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen. Zu dieser lädt die SBV ein (falls noch keine besteht, laden drei Wahlberechtigte, der Betriebs- bzw. Personalrat oder das Integrationsamt ein). Die Wahlversammlung wählt eine Person als Wahlleiter*in.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Von deren genauer Einhaltung hängt das Gelingen der Wahl ab. In diesem Seminar können Sie sich auf Ihre Aufgaben rund um die Wahl vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.

Freistellung: gem. § 179 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG

Wahlvorstandsschulung für die Schwerbehindertenvertretung förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren

Nr: 26ABR-123
Beginn: 07.09.2026 – 08:30 Uhr
Ende: 07.09.2026 – 16:00 Uhr
Ort: Sunday Hotel Johannisberg
in Bielefeld

Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter*innen (förmliches und vereinfachtes Verfahren)
Die turnusgemäße Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) steht an. In Betrieben ab 50 wahlberechtigten schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen bzw. bei räumlich weit auseinander liegenden Betriebsteilen bereitet ein Wahlvorstand die Wahl vor und führt sie durch (förmliches Verfahren).
In Betrieben mit weniger als 50 schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten ist die SBV nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen. Zu dieser lädt die SBV ein (falls noch keine besteht, laden drei Wahlberechtigte, der Betriebs- bzw. Personalrat oder das Integrationsamt ein). Die Wahlversammlung wählt eine Person als Wahlleiter*in.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Von deren genauer Einhaltung hängt das Gelingen der Wahl ab. In diesem Seminar können Sie sich auf Ihre Aufgaben rund um die Wahl vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.

Freistellung: gem. § 179 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG

Rechtliche Grundlagen: + Voraussetzungen für die Wahl/ Wahlverfahren/ Wahlberechtigte/ Kandidat*innen... Besondere Schritte im einfachen Wahlverfahren: + Wahlversammlung/ Wahlleitung/ Ablauf / Wahlanfechtung + Ablauf des förmlichen Wahlverfahrens Das Wahlergebnis: + Ermittlung der Gewählten; Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Wahlanfechtung: was tun? + Rahmenbedingungen für die SBV-Wahl: + Kosten der Wahl und Freistellung von der Arbeit; Kündigungsschutz, Fristen Freistellung nach: § 179 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG bzw. § 25 Abs. 2 BPersVG (analog LPersVG)

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Rechtliche Grundlagen: + Voraussetzungen für die Wahl/ Wahlverfahren/ Wahlberechtigte/ Kandidat*innen... Besondere Schritte im einfachen Wahlverfahren: + Wahlversammlung/ Wahlleitung/ Ablauf / Wahlanfechtung + Ablauf des förmlichen Wahlverfahrens Das Wahlergebnis: + Ermittlung der Gewählten; Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Wahlanfechtung: was tun? + Rahmenbedingungen für die SBV-Wahl: + Kosten der Wahl und Freistellung von der Arbeit; Kündigungsschutz, Fristen
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