Wahlvorstandsschulung für die Schwerbehindertenvertretung förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren
Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter*innen (förmliches und vereinfachtes Verfahren)
Die turnusgemäße Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) steht an. In Betrieben mit mindestens 50 wahlberechtigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten sowie bei räumlich weit auseinanderliegenden Betriebsteilen führt ein Wahlvorstand die Wahl im förmlichen Verfahren durch. In kleineren Betrieben erfolgt die Wahl im vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung, die von der SBV oder den gesetzlich vorgesehenen Stellen einberufen wird. Die Wahlversammlung wählt einen Wahlleiterin.
Für eine rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind gesetzliche Vorgaben und Fristen einzuhalten. Das Seminar vermittelt die Grundlagen des Sozialgesetzbuchs IX und der Wahlordnung sowie deren praktische Anwendung.
|
Wahlvorstandsschulung für die Schwerbehindertenvertretung förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren
|
|
Nr: 26AIH-009 Beginn: 30.07.2026 – 08:30 Uhr Ende: 30.07.2026 – 16:00 Uhr Ort: Arbeit und Leben - Raum 1 In: Bielefeld |
Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter*innen (förmliches und vereinfachtes Verfahren)
Die turnusgemäße Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) steht an. In Betrieben mit mindestens 50 wahlberechtigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten sowie bei räumlich weit auseinanderliegenden Betriebsteilen führt ein Wahlvorstand die Wahl im förmlichen Verfahren durch. In kleineren Betrieben erfolgt die Wahl im vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung, die von der SBV oder den gesetzlich vorgesehenen Stellen einberufen wird. Die Wahlversammlung wählt einen Wahlleiterin.
Für eine rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind gesetzliche Vorgaben und Fristen einzuhalten. Das Seminar vermittelt die Grundlagen des Sozialgesetzbuchs IX und der Wahlordnung sowie deren praktische Anwendung.
Dozenten:
Jörg PielemeierFreistellung nach:
§ 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 BetrVG und § 20 Abs. 3 BetrVG§ 46 Abs. 6 LPVG NRW i. V. m. § 44 LPVG NRW und § 20 LPVG NRW
§ 63 BetrVG i. V. m. §§ 40 und 20 BetrVG
§ 179 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 179 Abs. 8 SGB IX
Gebühren:
| Seminarpreis | 295,00 € |
| TPA (19% MwSt) | 30,00 € |
| TPA (7% MwSt) | 70,00 € |
| Gesamtbetrag | 395,00 € |
Teilen & Drucken
Seminarinhalte anzeigen
Dozenten anzeigen
Freistellung nach – Details anzeigen
§ 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 BetrVG und § 20 Abs. 3 BetrVG§ 46 Abs. 6 LPVG NRW i. V. m. § 44 LPVG NRW und § 20 LPVG NRW
§ 63 BetrVG i. V. m. §§ 40 und 20 BetrVG
§ 179 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 179 Abs. 8 SGB IX
Keine Anmeldungen vorgemerkt.