Betriebsratsbeteiligung bei Änderungen von Methoden und Produktionsverfahren im GPS
Ein ganzheitliches Produktionssystem (GPS) zielt darauf ab, die Produktivität, Qualität und Flexibilität im Betrieb zu verbessern, indem alle Prozesse integriert und optimiert werden. Der Betriebsrat hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Erweiterung von GPS, insbesondere bei Arbeitszeit, Personalentwicklung, technischen Einrichtungen, Arbeitsorganisation und Datenschutz. Das Seminar legt großen Wert auf Praxisbezug und vermittelt, wie Betriebsräte gute Regelungen treffen können. Es bietet konkrete Ideen und Strategien, die bereits im Unternehmen angewendet werden können.
|
Betriebsratsbeteiligung bei Änderungen von Methoden und Produktionsverfahren im GPS
|
|
Nr: 26ABR-237 Beginn: 31.08.2026 – 08:30 Uhr Ende: 04.09.2026 – 15:00 Uhr Ort: Intercity Berlin Ostbahnhof in Berlin |
Ein ganzheitliches Produktionssystem (GPS) zielt darauf ab, die Produktivität, Qualität und Flexibilität im Betrieb zu verbessern, indem alle Prozesse integriert und optimiert werden. Der Betriebsrat hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Erweiterung von GPS, insbesondere bei Arbeitszeit, Personalentwicklung, technischen Einrichtungen, Arbeitsorganisation und Datenschutz. Das Seminar legt großen Wert auf Praxisbezug und vermittelt, wie Betriebsräte gute Regelungen treffen können. Es bietet konkrete Ideen und Strategien, die bereits im Unternehmen angewendet werden können.
Bestandteile ganzheitlicher Produktionssysteme (GPS) Vermeidung von Verschwendungen KVP Standardisierung Null-Fehler-Prinzip Fließprinzip Pull-Prinzip Mitarbeiter- und Zielorientierung Visuelles Management Gestaltungsansätze unter Berücksichtigung der Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Grundsätze für die Ganzheitliche GefährdungsbeurteilungTeilen & Drucken
Seminarinhalte anzeigen
Dozenten anzeigen
Freistellung nach – Details anzeigen
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGSKeine Anmeldungen vorgemerkt.