Seminardetails
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Nr. 26ABR-117
Beginn 30.11.2026 09:30 Uhr
Ende 02.12.2026 15:00 Uhr
Ort Sunday Hotel Johannisberg
in Bielefeld
Seminarpreis: 925,00 €
Tagungspauschale: 413,00 €
Übernachtung: 154,00 €
Softwarezugänge: 50,00 €
Gesamtbetrag: 1542,00 €

Extras
m. V-anr.: 1631,00 €
als TG: 1213,00 €

Clever in Rente 2b: Früher ausscheiden mit Altersteilzeit nach TV Flex Ü für Metall- und Elektroindustrie

Mit dem TV FlexÜ, der 2015 abgeschlossen wurde, ist in der Metall- und Elektroindustrie die Berechnung der Aufstockung grundsätzlich verändert worden. Daraus ergeben sich i.d.R. finanzielle Vorteile für Beschäftigte mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, für Beschäftigte in den höheren Entgeltgruppen ergeben sich i.d.R. finanzielle Nachteile. Der neue Tarifvertrag zwingt auch niemanden mehr in eine Altersrente mit Abschlag. Bei einer geschickten Kombination der persönlichen Rentenbeginne mit Altersteilzeit kann ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und gleichzeitig eine höhere Rente erreicht werden.
Die Kenntnisse und Übungen aus diesem Seminar sind notwendig, um die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit anzuwenden, um Betriebsvereinbarungen abzuschließen und um die Beschäftigten informieren zu können.

Die Teilnehmer*innen bekommen im Seminar Programme, um die Rentenbeginne und die Rentenhöhe zu berechnen. Für die Berechnungen bitte WLAN-fähige Laptops mit aktuellem Microsoft Excel mitbringen (sofern vorhanden). Das Seminar ist auch für Teilnehmer*innen ohne Erfahrung mit Excel geeignet!
Bitte beachten: Zusätzlich zum Seminarpreis werden 50 € für die Softwarezugänge berechnet!

Clever in Rente 2b: Früher ausscheiden mit Altersteilzeit nach TV Flex Ü für Metall- und Elektroindustrie

Nr: 26ABR-117
Beginn: 30.11.2026 – 09:30 Uhr
Ende: 02.12.2026 – 15:00 Uhr
Ort: Sunday Hotel Johannisberg
in Bielefeld

Mit dem TV FlexÜ, der 2015 abgeschlossen wurde, ist in der Metall- und Elektroindustrie die Berechnung der Aufstockung grundsätzlich verändert worden. Daraus ergeben sich i.d.R. finanzielle Vorteile für Beschäftigte mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, für Beschäftigte in den höheren Entgeltgruppen ergeben sich i.d.R. finanzielle Nachteile. Der neue Tarifvertrag zwingt auch niemanden mehr in eine Altersrente mit Abschlag. Bei einer geschickten Kombination der persönlichen Rentenbeginne mit Altersteilzeit kann ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und gleichzeitig eine höhere Rente erreicht werden.
Die Kenntnisse und Übungen aus diesem Seminar sind notwendig, um die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit anzuwenden, um Betriebsvereinbarungen abzuschließen und um die Beschäftigten informieren zu können.

Die Teilnehmer*innen bekommen im Seminar Programme, um die Rentenbeginne und die Rentenhöhe zu berechnen. Für die Berechnungen bitte WLAN-fähige Laptops mit aktuellem Microsoft Excel mitbringen (sofern vorhanden). Das Seminar ist auch für Teilnehmer*innen ohne Erfahrung mit Excel geeignet!
Bitte beachten: Zusätzlich zum Seminarpreis werden 50 € für die Softwarezugänge berechnet!

Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Altersteilzeit Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit den persönlichen Rentenbeginnen Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge Altersteilzeitentgelt und Aufstockung Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
Dozenten:
Freistellung nach: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS

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Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Altersteilzeit Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit den persönlichen Rentenbeginnen Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge Altersteilzeitentgelt und Aufstockung Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
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Freistellung nach – Details anzeigen § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVGS
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